Selbstbestimmt bis zuletzt
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26. Februar 2020 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt und das damalige Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nach § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt.
Eine ärztliche Begleitung ist dennoch nur möglich, wenn die jeweiligen medizinischen, rechtlichen und berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entscheidung darüber trifft ausschließlich die verantwortliche Ärztin bzw. der verantwortliche Arzt.
Persönliche Begleitung am Lebensende und Bestattung aus einer Hand
Wir begleiten Menschen, die sich mit der Gestaltung ihres Lebensendes auseinandersetzen, und ihre Angehörigen mit Respekt, Ruhe und persönlicher Aufmerksamkeit.
Dabei verbinden wir persönliche Begleitung und Bestattungsvorsorge mit der Möglichkeit einer ärztlichen Beratung und – sofern die rechtlichen, medizinischen und berufsrechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind – einer ärztlich begleiteten Selbsttötung.
Unser Anspruch ist es, einen geschützten und würdevollen Rahmen zu schaffen und Ihnen sowie Ihren Angehörigen Orientierung und Unterstützung zu geben.
Ärztliche Begleitung
Die medizinische Beratung und eine mögliche ärztliche Begleitung erfolgen ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte in eigener fachlicher und rechtlicher Verantwortung.
Die Ärztin bzw. der Arzt entscheidet unabhängig und eigenverantwortlich, ob im jeweiligen Einzelfall eine ärztliche Begleitung verantwortbar und zulässig ist. Voraussetzung ist insbesondere, dass eine freie, ernsthafte und eigenverantwortliche Entscheidung vorliegt und die jeweils geltenden medizinischen, rechtlichen und berufsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Eine ärztliche Begleitung kann daher weder zugesagt noch garantiert werden.
Wir selbst erbringen keine ärztlichen Leistungen und treffen keine medizinischen Entscheidungen.
Unsere Aufgabe
Wir stehen Ihnen für persönliche Gespräche, Fragen zur Vorsorge und die organisatorische Vorbereitung zur Verfügung.
Auf Wunsch unterstützen wir auch Ihre Angehörigen dabei, sich frühzeitig mit den persönlichen und organisatorischen Fragen rund um das Lebensende auseinanderzusetzen.
Die medizinische Begleitung und unsere bestatterischen Leistungen sind klar voneinander getrennt.
Die Entscheidung über eine mögliche ärztliche Begleitung erfolgt unabhängig davon, ob Sie uns mit einer Bestattung oder anderen Leistungen beauftragen.
Ebenso ist eine spätere Bestattung durch unser Unternehmen keine Voraussetzung für eine ärztliche Begleitung.
Bestattung und Vorsorge
Nach dem Tod stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen als Bestattungsunternehmen zur Seite.
Wir übernehmen auf Wunsch die weitere Organisation und Durchführung der Bestattung – persönlich, transparent und nach Ihren individuellen Vorstellungen.
Die Bestattung kann grundsätzlich an dem von Ihnen gewünschten Ort in Deutschland organisiert werden, soweit die jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dies ermöglichen.
Persönlich. Unabhängig. Würdevoll.
Wir möchten Menschen am Lebensende nicht alleinlassen.
Unser Beitrag ist es, einen persönlichen Rahmen zu schaffen, Fragen zu beantworten, Angehörige zu entlasten und eine würdevolle Bestattung nach den individuellen Wünschen zu ermöglichen.
Die medizinische Verantwortung liegt ausschließlich bei den jeweils behandelnden bzw. begleitenden Ärztinnen und Ärzten.
Wichtiger Hinweis
Unser Angebot richtet sich nicht an Menschen in einer akuten suizidalen Krise oder bei unmittelbar bestehender Suizidgefahr.
Wenn Sie aktuell daran denken, sich das Leben zu nehmen, oder sich in einer akuten seelischen Krise befinden, wenden Sie sich bitte an die TelefonSeelsorge:
0800 111 0 111
0800 111 0 222
Kostenfrei, anonym und rund um die Uhr.
Online erreichen Sie die TelefonSeelsorge unter telefonseelsorge.de.
Bei unmittelbarer Gefahr wählen Sie bitte den Notruf 112.
Bitte beachten Sie: Informationen auf dieser Website ersetzen keine ärztliche, psychologische oder rechtliche Beratung. Eine ärztliche Begleitung einer Selbsttötung erfolgt ausschließlich aufgrund einer eigenständigen ärztlichen Entscheidung und nur unter den jeweils geltenden Voraussetzungen. Eine Durchführung kann nicht versprochen oder garantiert werden.

