Wichtige Entscheidungen treffen – der Bestattungsvorsorgevertrag
All Ihre persönlichen Entscheidungen rund um die spätere Bestattung halten wir gemeinsam in einem sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich fest. Damit Sie einen Eindruck erhalten, was dabei alles berücksichtigt werden kann, hier die wichtigsten Aspekte:
Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung)
Auswahl des Friedhofes und der Grabstelle
Sarg- oder Urnenmodell
Ort und Gestaltung der Trauerfeier
Auswahl des Trauerredners
Trauerdruck und Einladungsliste
Weitere individuelle Entscheidungen
Sie können uns während der Vertragslaufzeit eventuelle Änderungswünsche nennen, die wir selbstverständlich berücksichtigen. Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit uns.
Bestattungskosten absichern – Wege der Finanzierung
Mit dem Abschluss einer Bestattungsvorsorge sind Ihre persönlichen Vorstellungen entscheidend für die spätere Bestattung. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, ist es sinnvoll, auch die Finanzierung sämtlicher mit der Bestattung anfallenden Kosten frühzeitig zu regeln. In der Praxis sieht das so aus, dass wir Ihnen einen Kostenvoranschlag auf der Basis Ihrer Wünsche erstellen und anschließend mit Ihnen gemeinsam den optimalen Finanzierungsweg bestimmen. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Möglichkeiten:
Treuhandkonto
Hier wird der berechnete Gesamtbetrag auf ein verzinstes Treuhandkonto bei der Treuhandstelle für Dauergrabpflege und Bestattungsvorsorge, Friedhofsgärtner Dortmund eG, Am Gottesacker 52, 44143 Dortmund, eingezahlt, wo er bis zur vorgesehenen Nutzung sicher angelegt ist. Ein Zugriff ist nur unter Vorlage der Sterbeurkunde möglich. Auch wenn (zum Beispiel im Falle einer Pflegebedürftigkeit) Sozialleistungen beantragt werden, ist Ihr angelegtes Guthaben geschützt, sofern der Vorsorgeaufwand einen bestimmten Betrag nicht überschreitet.
Die genauen Details erläutern wir Ihnen am besten im persönlichen Gespräch.
Sterbegeldversicherung
Über monatliche oder jährliche Beiträge sind alle Bestattungskosten zuverlässig abgesichert und Sie haben eine überschaubare finanzielle Belastung.
Sofern uns die Sterbegeldversicherung unwiderruflich für den Todesfall abgetreten wird, ist die Zweckgebundenheit gewährleistet und das Kapital genießt - wie auf dem Treuhandkonto auch - zum Beispiel im Falle einer Pflegebedürftigkeit ebenfalls besonderen Schutz.
Weitere Einzelheiten erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.