Wichtige Entscheidungen treffen – der Bestattungsvorsorgevertrag

All Ihre persönlichen Entscheidungen rund um die spätere Bestattung halten wir gemeinsam im sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich fest. Damit Sie sich in etwa vorstellen können, was dabei alles berücksichtigt werden kann, hier die wichtigsten Aspekte:

Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung)

Auswahl des Friedhofes und der Grabstelle

Sarg- oder Urnenmodell

Ort und Gestaltung der Trauerfeier

Auswahl des Trauerredners

Trauerdruck und Einladungsliste

Grabgestaltung und Grabpflege

Weitere individuelle Entscheidungen

Sie können uns während der Vertragslaufzeit eventuelle Änderungswünsche nennen, die wir selbstverständlich berücksichtigen. Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit uns.

Bestattungskosten absichern – Wege der Finanzierung

Mit der Bestattungsvorsorge sind Ihre persönlichen Vorstellungen maßgeblich für die spätere Bestattung. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, ist es sinnvoll, auch die Finanzierung sämtlicher mit der Bestattung anfallenden Kosten frühzeitig zu regeln. In der Praxis sieht das so aus, dass wir Ihnen einen Kostenvoranschlag auf der Basis Ihrer Wünsche erstellen und anschließend mit Ihnen gemeinsam den optimalen Finanzierungsweg bestimmen. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Möglichkeiten:

Treuhandkonto

Hier wird der berechnete Gesamtbetrag auf ein verzinstes Treuhandkonto eingezahlt, wo er bis zur vorgesehenen Nutzung sicher angelegt ist. Ein Zugriff ist nur unter Vorlage der Sterbeurkunde möglich,
auch wenn z. B. im Falle einer Pflegebedürftigkeit, leistungen benatragt werden ist ihr Angelegtes Guthaben geschützt, sofern der Vorsorgeaufwand einen bestimmten Betrag nicht überschreitet.
Die genauen Details erläutern wir Ihnen am besten im persönlichen Gespräch.

Sterbegeldversicherung

Über monatliche oder jährliche Beiträge sind alle Bestattungskosten zuverlässig abgesichert und Sie haben eine überschaubare finanzielle Belastung.
Die Sterbegeldversicherung sollte uns unwiderruflich nur für den Todesfall abgetreten werden, damit die Zweckgebundenheit gewährleistet ist. So genießt das Kapital wie auf dem Treuhandkonto auch besonderen Schutz z. B. im Falle einer Pflegebedürftigkeit.

Weitere Einzelheiten erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch